Stand 04/2023

Der Veranstalter: Excited Eventlocation, Borsigstr. 7-9, 47574 Goch

  1. Durch Teilnahme bzw. durch eine Zusage der Teilnahme an der Marktveranstaltung erkennen die
  2. Standplatz: Die Platzierung und zur Verfügungsstellung der Tische erfolgt durch den Veranstalter.
    Dieser legt auch vor Veranstaltungsbeginn die Tischordnung fest. Kleiderstangen, Stühle etc. müssen grundsätzlich selbst mitgebracht werden. Die Aufstellung dieser Utensilien hat so zu erfolgen, dass die Notausgänge, Fluchtwege und Feuerlöscheinrichtungen dauerhaft frei zugänglich sind. Dies hat zur Folge, dass die Überschreitung der Bodenmarkierungen strengstens verboten ist.
  3. Bedingungen: An der Veranstaltung können gewerbliche sowie nicht gewerbliche (private) Anbieter
    teilnehmen sofern sie über das zugelassene Warensortiment verfügen. Es sind keine Neuwarenhändler / gewerbliche Händler / Promotionstände zugelassen, solange dies nicht mit dem Veranstalter abgesprochen ist. Zugelassene Neuwarenstände / gewerbliche Stände / Promotionstände zahlen eine Standgebühr in Höhe von 30€ pro Tisch, die Buchung muss ausdrücklich vorab abgesprochen sowie über die Homepage gebucht werden. Der Veranstalter behält sich vor das Warensortiment am Veranstaltungstag zu kontrollieren und nicht vorab angemeldet Neuwarenstände / gewerbliche Stände / Promotionstände nach zu kassieren bzw. von der Veranstaltung auszuschließen.
  4. Buchung; Die Buchung und Anmeldung der Aussteller erfolgt bis anderthalb Wochen vor
    Veranstaltung über die Homepage www.ex-cited.de des Veranstalters. Die Zahlung der Standgebühr erfolgt ausschließlich nach Anmeldung über den Zahlungsdienstleister PayPal. Nach erfolgter Zahlung erhält der Aussteller per Mail eine Bestätigung per Mail, dieser liegen alle Weiteren wichtigen Informationen bei. Die Informationen sind vom Aussteller zu lesen und einzuhalten. Sollte die Bestätigung innerhalb von 2 Werktagen nicht vorliegen, hat der Aussteller die Pflicht sich bei dem Veranstalter zu melden. Pro Person darf maximal ein Standplatz / Tisch gebucht werden, eine Buchung weiterer Standplätze ist nicht gestattet. Der Veranstalter hat das Recht bei Verstoß und Buchung weiterer Plätze diese noch am Veranstaltungstag zu untersagen. In diesem Fall hat der Aussteller keinen Anspruch auf Erstattung der Standgebühr.
  5. Stornierung: Eine Stornierung ist bis zwei Wochen vor der Veranstaltung möglich. Die Stornierung
    muss ausdrücklich schriftlich an info@ex- cited.de erfolgen. Eine Erstattung der Standgebühr ist bis zu diesem Zeitpunkt möglich.
  6. Bezahlung: Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister PayPal, andere Zahlungsmethoden
    sind nicht möglich.
  7. Von den Besuchern wird für den einmaligen Zugang zur Veranstaltung ein Eintrittsgeld gemäß
    Aushang erhoben. Männliche Begleitpersonen, und Kinder unter Aufsicht von
    Erziehungsberechtigten bis einschließlich 10 Jahre haben freien Eintritt.
  8. Die Marktzeiten 11.00 bis 15.00 Uhr sind von allen Ausstellern verbindlich einzuhalten. Der
    Standaufbau durch die Aussteller beginnt um 09.30 Uhr des Veranstaltungstages. Der Standabbau darf erst nach Ende der Verkaufszeit erfolgen und muss bis 16.30 Uhr beendet sein.
  9. Aufbau: Zur Hilfe des Aufbaus ist max. eine weitere Person zugelassen. In diesem Fall fällt keine
    Eintrittsgebühr an. Die Aussteller müssen den für sie reservierten Marktstand bis spätestens 30 Minuten vor Marktbeginn eingenommen haben. Sollte dies nicht der Fall sein verliert der Aussteller das Recht auf seine Standfläche. Eine Erstattung der Standgebühr erfolgt nicht!
  10. Reservierte, aber bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingenommene Standplätze können bei Bedarf vom
    Veranstalter an andere Interessenten vergeben werden.
  11. Die Anzahl der Aussteller je Stand ist beschränkt, deshalb gilt: Je Standfläche sind zwei Aussteller
    zugelassen.
  12. Reinigungskaution: Bei Marktende ist der Standplatz sauber zu verlassen. Am Anfang der
    Veranstaltung sammelt ein Mitarbeiter eine Reinigungskaution in Höhe von 10€ ein. Hierfür bekommen die Aussteller einen Beleg, welcher gut aufbewahrt werden muss. Alle anfallenden Abfälle, Verpackungen und sonstige Gegenstände müssen von den Ausstellern nach Beendigung der Veranstaltung entsorgt, d.h. mitgenommen werden. Die Aussteller sind für die Säuberung der ihnen zur Verfügung gestellten Tische verantwortlich. Bei Nichteinhaltung wird die Reinigungskaution nicht erstattet. Die Kaution wird erst nach Ende der Veranstaltung und nur gegen eine Abgabe des Beleges zurück gezahlt. Eine Erstattung nach der Veranstaltung ist ausgeschlossen! Bitte beachten Sie dazu die Veranstaltungszeiten aus Punkt 8! WICHTIG!
    Das weitergeben bzw. verkaufen der Reinigungskaution an Dritte ist strengstens untersagt, pro Standplatz wird eine Kaution eingesammelt und am Ende der Veranstaltung auch nur eine Kaution wieder ausgezahlt!
  13. Jeder Aussteller und jeder Besucher ist für Schäden, die direkt oder indirekt durch ihn angerichtet
    werden, persönlich haftbar.
  14. Der Veranstalter haftet nicht für die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Ware.
  15. Das Aushängen von Plakaten, das Auslegen und das Verteilen von Handzetteln und sonstigem
    Werbematerial sind im äußeren Grundstücks- und im Innenbereichen des Veranstaltungshauses nicht gestattet. Der Veranstalter kann grundsätzlich jede Art von Werbung untersagen.
  16. Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen, Ton- und Bildaufnahmen von ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für die Veröffentlichung zu verwenden. Alle Teilnehmer (Besucher und Aussteller) sind hiermit ausdrücklich einverstanden, auch soweit ihre Rechte am eigenen Bild betroffen sind.
  17. Falls die angekündigte Veranstaltung ausfällt, werden die Standgebühren erstattet. Der Veranstalter
    haftet nicht für die Nachteile, die den Ausstellern und Besuchern aufgrund ausfallender Veranstaltungen entstehen.
  18. Den Anordnungen des Veranstalters und dessen Bevollmächtigten ist Folge zu leisten. Bei
    Nichtbefolgen der Marktordnung kann ein Marktausschluss durch den Veranstalter ausgesprochen werden.
  19. Sollte irgendeine Klausel rechtlich nicht zutreffend sein, so tritt an diese Stelle eine, die dem
    eigentlichen Sinn am nächsten kommt. Alle anderen Bestandteile bleiben hiervon unberührt und behalten